Gerne treiben wir für Sie Ihre Forderungen bei säumigen Schuldnern ein.

Die Vorgehensweise ist, den Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung der Hauptforderung, aber auch der durch den Zahlungsverzug entstandenen Zinsen und Anwaltskosten aufzufordern. In der Regel empfehlen wir nicht mehr als eine außergerichtliche Mahnung. Sollte der Schuldner auf die Mahnung keine Zahlung leisten, kann die Forderung gerichtlich zunächst im Mahnverfahren und erforderlichenfalls in einem sich anschließenden Klageverfahren durchgesetzt werden. Nach Erlangung eines Titels kann dann gegen den säumigen Schuldner vollstreckt werden.

Wir raten zu einem schnellen Handeln, um nicht alleine durch den Zeitablauf in Beweisnot zu geraten oder gar einen Forderungsausfall durch eine später eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu erleiden.