Wir vertreten Mieter und Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, sei es im privaten wie auch im gewerblichen Bereich. Gerade im Mietrecht gilt es Fristen und formale Voraussetzungen einzuhalten, so dass eine frühzeitige Beratung immer die beste Chance bietet, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Zunächst sind wir darum bemüht, aus Kostengründen außergerichtliche Lösungen zu finden; in Fällen, in denen der Mieter allerdings bereits mit mehreren Monatsmieten im Rückstand ist und bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, ist es angezeigt, schnell ein gerichtliches Urteil zu erwirken, um daraus vollstrecken zu können.

Regelmäßige Streitpunkte im Mietverhältnis sind:

  • Mietvertrag (Gestaltung, Wirksamkeit einzelner Regelungen)
  • Wohnungsmängel (Schimmel, Feuchtigkeit, Größe, Lärm)
  • Kündigung
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
  • Mietminderung