Typische Problemschwerpunkte im Zivilrecht entstammen den Bereichen des Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Dienstleistungsrechts, des Reiserechts, sowie des Erbrechts.

Es geht z.B. um die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Vertrag, wie Gewährleistungsansprüchen (Minderung, Wandlung, Rücktritt) und Schadensersatz. Aber auch um die Geldendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, um nur einen Teil der möglichen Streitigkeiten zu nennen.

In der anwaltlichen Beratung geht es darum, den Sachverhalt im Gespräch mit dem Mandanten zu erarbeiten, mögliche Chancen und Risiken gerade im Hinblick auf die Beweissituation aufzuzeigen und die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten zu ergreifen.