Wir beraten ratsuchende Bauherren bei der Geltendmachung ihrer Forderungen aufgrund von Mängeln des Gewerks, bei Ansprüchen wegen verzögerten Bauablaufs sowie verspäteter Baufertigstellung.
Handwerker und Bauunternehmen vertreten wir bei der Geltendmachung von Werklohnansprüchen, deren Absicherung sowie der Abwehr unberechtigter Gegenansprüche.
Dabei sind wir in Absprache mit dem Mandanten bestrebt, schon aus Kostengründen eine möglichst schnelle außergerichtliche Lösung zu erreichen. Sollte dieses nicht möglich sein, werden wir für Sie die nötigen gerichtlichen Schritte einleiten.