In vielen Fällen verbinden die Menschen den Begriff „Strafrecht“ mit Verbrechen und Straftätern.

Die Folge ist, dass man solche Handlungsweise wirklich nicht mit sich selbst verbindet, und daher meint, dass man keine anwaltliche Hilfe benötigt.

Diese Ansicht entspricht aber nicht mehr der Realität zum heutigen Anwendungsgebiet des Strafrechtes.

Das Strafrecht selbst umfasst auch andere Bereiche wie das Feld der Ordnungswidrigkeiten, Arzneimittelrechtsverstöße, Steuerrecht und vieles mehr.

Als Beispiel kann ein aus Sicht der Beteiligten harmloser Verkehrsunfall strafrechtlich für den Unfallverursacher und auch das Unfallopfer Folgen haben.
Gerade hier leitet die Staatsanwaltschaft automatisch ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Oder es droht auf Grund eines Verkehrsverstoßes ein Fahrverbot oder eine Fahrerlaubnisentziehung.
All dieses sind Tätigkeitsfelder eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, der schon am Anfang des Ermittlungsverfahrens Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Sie sind gut beraten, in solchen Situationen frühzeitig auf die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht zurückzugreifen.
Zumindest gilt es, Fehler bereits im Ermittlungsverfahren zu vermeiden, da diese nicht mehr umkehrbare Folgen haben können.

Das Strafrecht selbst kann daher jeden betreffen und nicht immer nur die „bösen Buben“.

Diesen Bereich decken wir mit unserer anwaltlichen Tätigkeit gerade durch Rechtsanwalt Andreas Trylla ab.